Unanwendbarkeit des § 357 StPO zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war: Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 09.05.2006 ¿ 1 StR 57/06
Ein juristisches Werk, das die Unwirksamkeit von § 357 StPO für frühere Mitangeklagte beleuchtet und gleichzeitig den BGH‑Beschluss vom 09.05.2 ...